Sondertransporte in Deutschland und Österreich
Sondertransporte in Deutschland und Österreich

Sondertransporte in Deutschland und Österreich

Sondertransporte nach § 46

Ab sofort darf ich auch Sondertransporte bis 3,00 Meter Überbreite und einer Gesamtlänge bis 20,75 m durchführen.

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und Österreich.

Somit kann ich Ladungen bis 3,0 m breite und einer maximalen Länge von 17,60 m aufnehmen.

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