Sondertransporte nach § 46
Ab sofort darf ich auch Sondertransporte bis 3,00 Meter Überbreite und einer Gesamtlänge bis 20,75 m durchführen.
Die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland und Österreich.
Somit kann ich Ladungen bis 3,0 m breite und einer maximalen Länge von 17,60 m aufnehmen.
